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Reisebedingungen
Diese Reisebedingungen
haben für alle Reisen Gültigkeit, sofern nicht für Gruppen-, Sonderreisen
oder Einzelreisen anderes vereinbart wurde.
1.
Abschluss des Reisevertrages
2.
Zahlung
3. Leistungen
4.
Leistungs- und Preisänderungen
5.
Rücktritt, Umbuchung
5.1.
Flugreisen
5.2. Bahnreisen
5.3. Busreisen
5.4. Andere Reisearten
5.5. Umbuchung
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.
Kündigung durch KERKFELD GRUPPENREISEN
8.
Aufhebung des Vertrages
9.
Haftung des Reiseveranstalters
9.1.
Erfüllungsgehilfen
10. Beschränkung der Haftung
10.1.
Vertragliche Haftungsbeschränkung
10.2. Gesetzliche
Haftungsbeschränkung
10.3. Fremdleistungen
11.
Gewährleistung
11.1.
Abhilfe
11.2. Minderung des Reisepreises
11.3. Rücktritt vom Vertrag
11.4. Schadenersatz
12.
Mitwirkungspflicht
13.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.
Pass, Visa, Zoll , Devisen und Gesundheitsvorschriften
15. Versicherungen
16. Sonstiges
17. Vermittlung
1.
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so weist KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH ausdrücklich darauf hin. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen und können innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme ausdrücklich erklären, dass Sie es nicht annehmen wollen.
2.
Zahlung
Mit der Reisebestätigung von KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50 € pro Person zu leisten. Die Restzahlung ist beim Empfang der Reisedokumente ca. 10 Tage vor Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart.
3.
Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen von KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung verbindlich.
3.1 Hotels
KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH überprüft sorgfältig die Vertraghotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offizielle Klassifizierung.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
Sofern Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nach Vertragsabschluss notwendig sind, wird KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH Sie unverzüglich, soweit es möglich ist, davon in Kenntnis setzen, wenn sowohl die Änderung nicht geringfügig ist, als auch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wird dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändert, sind Sie berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, kostenlos umzubuchen oder ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die Durchführung der Reise in der geänderten Form zumutbar ist. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt. Sie sind berechtigt, innerhalb von 8 Tagen ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 5 % des Reisepreises übersteigen. Angaben über Leistungen und Preise entsprechen dem Stand des abgegebenen Angebots. Wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, kann KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn die Preise von Bahnen, Reedereien und Fluggesellschaften, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben sich erhöht haben oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH muss nachweisen, dass diese Veränderungen unvorhergesehen und nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % oder sinkt die Gesamtteilnehmerzahl unter 15 Personen, so muss eine erneute Kalkulation des Reisepreises vorgenommen werden.
5.
Rücktritt, Umbuchung
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so ist an KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für KERKFELD GRUPPEN-REISEN GmbH Aufwendungen zu zahlen. Für Reiseteilleistungen der verschiedenen Carrier (z.B. Beförderung durch Bahnen, Luftfahrtgesellschaften, sowie andere Transporteure) gelten gesonderte Stornobedingungen der jeweiligen Gesellschaft, die im Einzelnen separat mitgeteilt werden. Ansonsten wird der Ersatzanspruch gemäß nachfolgender Tabelle pauschaliert, sofern kein Nachweis über Schaden in geringerer Höhe erbracht wird: (Angaben pro Person)
bei Flugreisen
bis 91. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40 €; ab 90. bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, ab 30. bis 18. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises; ab 17. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises; ab 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts 90 % des Reisepreises.
bei Bahnreisen
bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40 €; ab 30. bis 18. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises; ab 17. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises; ab 3. Tag bis zum Tag des Reiseantritts 90 % des Reisepreises.
bei Busreisen
bis 61. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40 €; ab 60. bis 18. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, ab 17. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab 6.Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts 90 % des Reisepreises.
bei anderen Reisearten,
die voran nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt, es sei denn, dass beim jeweiligen Angebot Sonderbedingungen vereinbart wurden.
5.1. Umbuchung
Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise bis 20 Tage vor Reisebeginn der Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Unterkunft oder die Beförderungsart geändert, so wird KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH Bearbeitungskosten in Höhe von 10 € pro Person erheben. Umbuchungen nach Ablauf dieser Frist gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Werden auf Ihren Wunsch nach Erstellung der Reiseunterlagen (ca. 18 Tage vor Reiseantritt) die Teilnehmerzahl, der Ort des Reiseantritts, oder die Unterbringungsart usw. geändert, so wird KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH zusätzlich zu evtl. anfallenden Stornokosten Bearbeitungskosten in Höhe von 20 € pro Änderung erheben.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen durch vorzeitige Rückreise oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht in Anspruch, so wird sich KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine völlig unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche, tarifliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine Kostenerstattung wegen Reduzierung der Teilnehmerzahl kann in jedem Fall nur erfolgen, wenn der Gruppenleiter sich von den Leistungsträgern (Fähren, Hotels etc.) die verringerte Teilnehmerzahl bestätigen lässt bzw. die Gutscheine ändert und Dokumente, die üblicherweise in seinem Besitz bleiben, an KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH zurücksendet.
7.
Kündigung durch KERKFELD GRUPPENREISEN
KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH kann in folgenden Fällen den Reisevertrag kündigen:
ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine solche Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH, so behält KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, lässt jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anfällt, einschließlich der an KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
bis 6 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH auch nach Ausschöpfung vorhandener Mittel unmöglich ist, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen ein Buchungsaufwand in Höhe von pauschal 200 € pro Gruppe erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
bis 3 Wochen vor Reisetermin bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen oder dem Buchungsbüro unverzüglich zugeleitet und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
8.
Aufhebung des Vertrages
Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den genannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug des Landerechts, Beschlagnahme der Unterkünfte oder Transportmittel), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder technische, den fristgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte am Transportgerät, so kann KERKFELD GRUPPEN-REISEN GmbH vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sie können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände und die sich damit für die Durchführung der Reise ergebende Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung von einer offiziell zu einer entsprechenden Aussage berufenen Behörde oder sonstigen staatlichen Institution bestätigt wurde. KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH wird für die erbrachte Leistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so können sowohl KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH als auch Sie den Vertrag kündigen. KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH verpflichtet sich, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst, wird KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH sich verpflichten, Sie zurückzubefördern. Die für die Rückbeförderung entstehenden Mehrkosten sind von KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH und von Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Beförderungskosten entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
9. Haftung des Reiseveranstalters
im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
A: die gewissenhafte Reisevorbereitung,
B: die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger,
C: die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die
Angaben in Orts- und Hotelprospekten,
D: die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes
und Zielortes.
9.1. Erfüllungsgehilfen
KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, wobei für die Beurteilung eines etwaigen Verschuldens dieses Personenkreises die an Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend sind. KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH haftet für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den behördlich genehmigten Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
A: ausgenommen Körperschäden
B: soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
C: soweit KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen KERKFELD GRUPPEN-REISEN GmbH ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt sind.
10.3. Fremdleistungen
KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnfahrkarten, Linienflugtickets, öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterkarten) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und wird dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH insoweit eine Vermittlungsleistung, wenn in der Reiseausschreibung / Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH haftet in diesem Fall nicht für die Beförderungsleistung.
11.
Gewährleistung
11.1. Abhilfe
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH ist berechtigt, auch
in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird. Die Abhilfe kann KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Sie können die von KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH angebotene Ersatzleistung
ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, uns
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme
der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt
wurde.
11.2. Minderung des Reisepreises
Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihres
Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistung
nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
11.3. Rücktritt vom Vertrag
Leistet KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH innerhalb der angemessenen Frist keine
Abhilfe und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen
Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie
den Reisevertrag schriftlich kündigen. Sie haben KERKFELD GRUPPENREISEN
GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises zu zahlen.
11.4. Schadenersatz
Verletzt KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH schuldhaft die Pflicht, Abhilfe zu
leisten, so werden wir Ihnen Schadenersatz leisten im Rahmen der Ziffer
10.1.
12.
Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger,
der Reiseleitung oder KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH mitzuteilen. Diese sind
beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen
Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen
Sie sich dieses vom Leistungsträger oder vom Reiseleiter schriftlich
bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach,
so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen
haben Sie innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden
sind. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 12 Monate
nach Beendigung der Reise.
14.
Pass, Visa, Zoll , Devisen und Gesundheitsvorschriften
Reisende sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
15.
Versicherungen
Zur Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
KERKFELD GRUPPENREISEN GmbH schließt für jeden Teilnehmer einer
Pauschalreise eine Insolvenzversicherung ab. Der Sicherungsschein wird
mit der Anzahlungsaufforderung ausgehändigt.
16.
Sonstiges
Auf Wunsch können wir die Reisedokumente postalisch versenden. Das postalische Risiko beim Versand von Reiseunterlagen liegt dann beim Kunden.
17.
Vermittlung von Flugtickets, Theaterkarten, Bahnfahrkarten
Kerkfeld Gruppenreisen GmbH erbringt Vermittlungsleistungen wie Flugtickets, Theaterkarten oder Bahnfahrkarten im Namen und für Rechnung der Leistungsträger. Unmittelbarer Vertragspartner der vermittelten Leistungen dem Kunden gegenüber ist der jeweilige Leistungsträger. Dies können sein: Fluggesellschaften, Event-Veranstalter oder die Bahn AG. Hier gelten die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Leistungsträger.
Münster im
Januar 2006
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